Von Volker Seifert
Der Pittman-Robertson Act gehört zu den bedeutendsten jagd- und naturschutzpolitischen Gesetzen der Vereinigten Staaten. Sein offizieller Name lautet Federal Aid in Wildlife Restoration Act. Das 1937 verabschiedete Gesetz schuf ein bis heute bestehendes Finanzierungsmodell, bei dem Einnahmen aus einer zweckgebundenen Verbrauchsteuer auf bestimmte Jagd- und Schießsportprodukte für die Erhaltung und Bewirtschaftung wildlebender Tiere eingesetzt werden.
Damit wurde ein Grundgedanke institutionalisiert, der für die amerikanische Jagdkultur bis heute prägend ist: Wer jagt und dafür bestimmte Produkte kauft, leistet zugleich einen finanziellen Beitrag zur Erhaltung der Wildtiere und ihrer Lebensräume.
Das Besondere daran ist nicht allein die Steuer. Entscheidend ist die Verbindung von Jäger, Waffen- und Munitionsindustrie, Bundesstaaten und Bundesregierung zu einem gemeinsamen Finanzierungssystem. Die Einnahmen fließen nicht einfach in den allgemeinen Staatshaushalt, sondern werden über den Wildlife Restoration Program für definierte Aufgaben des Wildtiermanagements verwendet. Das Programm gilt dem U.S. Fish and Wildlife Service als eines der ältesten und erfolgreichsten Naturschutz-Förderprogramme der Vereinigten Staaten.
Eine Antwort auf die Krise des amerikanischen Wildes
Die Entstehung des Pittman-Robertson Act muss vor dem Hintergrund der amerikanischen Jagd- und Naturschutzgeschichte des frühen 20. Jahrhunderts betrachtet werden.
Die Vereinigten Staaten verfügten zwar über riesige Landschaften und noch große Wildtierbestände, doch viele Arten waren durch intensive Nutzung, kommerzielle Jagd, Lebensraumverlust und unzureichende staatliche Wildbewirtschaftung stark zurückgegangen.
Wild war vielerorts nicht mehr selbstverständlich vorhanden. Arten, die noch wenige Jahrzehnte zuvor in großer Zahl vorkamen, waren regional selten geworden. Zugleich fehlten den einzelnen Bundesstaaten häufig die finanziellen Mittel für systematische Wildtierforschung, Lebensraumschutz und Bestandsmanagement.
In dieser Situation entwickelte sich in den Vereinigten Staaten eine neue Vorstellung von Naturschutz. Persönlichkeiten wie Aldo Leopold und andere Vertreter des modernen Wildtiermanagements vertraten die Auffassung, dass Wildtierbestände nicht allein durch Jagdverbote erhalten werden könnten. Notwendig waren wissenschaftliche Bestandsführung, Schutz und Verbesserung der Lebensräume sowie eine dauerhafte Finanzierung.
Parallel dazu entstand innerhalb der Jägerschaft ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Zukunft der Jagd unmittelbar von der Zukunft der Wildtierbestände abhing.
Die amerikanische Naturschutzgeschichte ist deshalb nicht nur eine Geschichte staatlicher Verbote. Sie ist auch eine Geschichte von Jägern und Anglern, die bereit waren, einen Teil der finanziellen Last des Naturschutzes selbst zu tragen.
Bereits 1934 war mit dem Federal Duck Stamp ein ähnliches Prinzip für Zugvogel- und Feuchtgebietsschutz geschaffen worden. 1937 folgte mit dem Pittman-Robertson Act die wesentlich breitere Finanzierung des Wildtiermanagements.
Key Pittman und Absalom Willis Robertson
Das Gesetz trägt die Namen seiner beiden politischen Initiatoren:
*'''Key Pittman''' – Senator aus Nevada
*'''Absalom Willis Robertson''' – Abgeordneter aus Virginia
Präsident Franklin D. Roosevelt unterzeichnete das Gesetz am 2. September 1937. Es trat zum 1. Juli 1938 in Kraft.
Die politische Idee war für die damalige Zeit bemerkenswert: Einnahmen aus dem Verkauf von Waffen und Munition sollten nicht einfach dem allgemeinen Staatshaushalt zufließen, sondern für die Wiederherstellung und Bewirtschaftung von Wildtierbeständen eingesetzt werden.
Damit wurde ein Zusammenhang geschaffen, der sich in einer einfachen Formel zusammenfassen lässt:
Jagd und Schießsport → Einnahmen → Wildtiermanagement → gesunde Wildbestände → langfristige Zukunft der Jagd
Diese Verbindung ist ein wesentlicher Bestandteil des sogenannten North American Model of Wildlife Conservation geworden.
Wie das System funktioniert
Der Pittman-Robertson Act erhebt keine klassische „Jägersteuer“ im Sinne einer Abgabe, die nur vom einzelnen Jäger beim Lösen eines Jagdscheins entrichtet wird.
Die Abgabe wird vielmehr bereits auf der Ebene der Herstellung beziehungsweise Einfuhr bestimmter Produkte erhoben.
Heute gelten grundsätzlich:
*10 % auf Pistolen und Revolver,
*11 % auf andere Schusswaffen,
*11 % auf Munition,
*11 % auf Bogenschießausrüstung,
*zusätzlich eine jährlich angepasste Abgabe auf bestimmte Pfeilschäfte.
Die Steuer wird beim Hersteller, Produzenten oder Importeur erhoben. Sie kann allerdings über den Verkaufspreis wirtschaftlich ganz oder teilweise an den Endverbraucher weitergegeben werden.
Damit bezahlt nicht ausschließlich derjenige, der unmittelbar einen Jagdschein besitzt. Auch der Sportschütze, der eine entsprechende Waffe oder Munition kauft, trägt zum Aufkommen bei.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu vielen europäischen Jagdabgaben.
Aus einer Steuer wird Naturschutz
Der entscheidende Punkt liegt in der Zweckbindung.
Die Einnahmen werden dem Federal Aid to Wildlife Restoration Fund zugeführt. Von dort werden sie durch den U.S. Fish and Wildlife Service für das Wildlife Restoration Program bereitgestellt.
Gefördert werden unter anderem:
*Erhaltung und Verbesserung von Wildtierlebensräumen,
*Erwerb und Management von Flächen,
*Wildtierforschung,
*Bestandsmonitoring,
*Wiederherstellung von Wildtierpopulationen,
*Verbesserung des Zugangs zu Wildtiergebieten,
*Jägerausbildung,
*Schießsport- und Schießstandprojekte,
*Wildtiermanagement und Öffentlichkeitsarbeit.
Das Programm richtet sich insbesondere auf wildlebende Vögel und Säugetiere und deren Lebensräume.
Damit unterscheidet sich der Pittman-Robertson Act fundamental von einer Steuer, deren Aufkommen lediglich aufgrund seiner Herkunft mit Jagd und Schießsport in Verbindung steht.
Die Rolle der Bundesstaaten
Die Vereinigten Staaten besitzen ein föderales System. Die praktische Verantwortung für die Bewirtschaftung vieler Wildtierbestände liegt bei den einzelnen Bundesstaaten.
Der Pittman-Robertson Act überbrückt diesen Föderalismus durch ein Fördermodell.
Die Bundesstaaten erhalten Mittel nach einer gesetzlich festgelegten Verteilung. Dabei werden unter anderem die Fläche des Staates und die Zahl der dortigen Jagdscheininhaber berücksichtigt.
Historisch war vorgesehen, dass die Bundesmittel einen erheblichen Teil der Projektkosten übernehmen konnten, während die Bundesstaaten einen Eigenanteil aufbringen mussten. Ursprünglich konnten bis zu 75 % der Projektkosten aus den Bundesmitteln finanziert werden; mindestens 25 % mussten vom jeweiligen Staat getragen werden.
Diese Konstruktion erzeugt einen zusätzlichen Effekt:
Bundesmittel allein reichen nicht aus – der Bundesstaat muss selbst investieren.
Dadurch entsteht ein Multiplikatoreffekt.
Warum die Eigenbeteiligung so wichtig ist
Der Eigenanteil ist mehr als eine finanztechnische Formalität.
Ein Bundesstaat, der eigene Mittel einsetzen muss, hat ein unmittelbares Interesse daran, dass die geförderten Projekte langfristig funktionieren.
Die amerikanische Konstruktion verbindet damit drei Ebenen:
1. Nutzerfinanzierung
Diejenigen, die Waffen, Munition und Bogensportausrüstung kaufen, erzeugen einen Teil der Einnahmen.
2. Staatliche Verantwortung
Die Bundesregierung sammelt und verteilt die Mittel.
3. Eigenverantwortung der Bundesstaaten
Die Bundesstaaten müssen sich an den Projekten beteiligen und tragen die Verantwortung für deren Umsetzung.
Gerade diese Kombination macht das System so interessant.
Vom Wildschutz zum modernen Wildtiermanagement
Der Pittman-Robertson Act war ursprünglich stark von der Vorstellung geprägt, Wildbestände wiederherzustellen.
Heute ist das Aufgabenfeld wesentlich breiter.
Wildtiermanagement bedeutet nicht nur, möglichst viele jagdbare Tiere zu erzeugen. Es umfasst die wissenschaftliche Beobachtung von Populationen, die Sicherung von Lebensräumen, die Regulierung von Beständen, die Wiederherstellung von Arten und die Verbesserung der Beziehungen zwischen Mensch und Wildtier.
Zu den geförderten Bereichen gehören deshalb beispielsweise wissenschaftliche Untersuchungen, Flächenerwerb, Habitatmanagement und Programme zur Ausbildung von Jägern. Auch die Entwicklung und der Betrieb von Schießständen kann aus Mitteln des Programms unterstützt werden.
Der Begriff „Wildlife Restoration“ darf deshalb nicht zu eng als reine „Wildvermehrung“ verstanden werden.
Ein Paradigmenwechsel in der amerikanischen Jagdkultur
Der vielleicht wichtigste historische Beitrag des Gesetzes liegt weniger in seiner konkreten Steuerhöhe als in seinem politischen und gesellschaftlichen Signal.
Die Jägerschaft wurde nicht nur als Nutzer einer natürlichen Ressource betrachtet.
Sie wurde zugleich zu einem Finanzierer ihrer Erhaltung.
Das veränderte das Verhältnis zwischen Jagd und Naturschutz.
Jäger konnten gegenüber der Öffentlichkeit nicht mehr nur argumentieren, dass Jagd einen Beitrag zur Bestandsregulierung leiste. Sie konnten zusätzlich darauf verweisen, dass ihre wirtschaftliche Tätigkeit unmittelbar zur Finanzierung von Wildtier- und Lebensraumschutz beiträgt.
Dieser Gedanke wurde später zu einem wesentlichen Element der amerikanischen Naturschutzkommunikation.
Das Prinzip „User Pays – Public Benefits“
Das Pittman-Robertson-Modell lässt sich als eine besondere Form des Prinzips „User Pays – Public Benefits“ beschreiben.
Die Nutzer einer Ressource beziehungsweise eines mit ihr verbundenen Marktes tragen einen Teil der Finanzierung.
Der Nutzen der daraus finanzierten Maßnahmen geht jedoch weit über die unmittelbaren Nutzer hinaus.
Ein aus Pittman-Robertson-Mitteln erworbenes oder verbessertes Wildtiergebiet dient nicht nur dem Jäger. Es kann zugleich Wanderern, Vogelbeobachtern, Fotografen, Wissenschaftlern und der Allgemeinheit zugutekommen.
Das ist politisch entscheidend.
Die Jägerschaft finanziert einen Teil der Maßnahmen, aber die daraus entstehenden Naturgüter werden als öffentlicher Wert verstanden.
Die Erweiterung auf den Angelsport
Das Prinzip erwies sich als so erfolgreich, dass es auf den Fischereibereich übertragen wurde.
1950 wurde der [[Dingell-Johnson Act]] verabschiedet, der ein vergleichbares Finanzierungssystem für die Sportfischerei schuf. Einnahmen aus Verbrauchsteuern auf bestimmte Angelausrüstung werden seither für die Bewirtschaftung und Wiederherstellung der Fischereiressourcen verwendet.
Damit entstand in den Vereinigten Staaten ein zusammenhängendes System der Nutzerfinanzierung:
Pittman-Robertson → Wildtiere und Jagd
Dingell-Johnson → Fische und Sportfischerei
Beide Programme sind heute Bestandteile des größeren amerikanischen Systems der Wildlife and Sport Fish Restoration.
Der langfristige Erfolg
Der U.S. Fish and Wildlife Service bezeichnet das Wildlife Restoration Program als das älteste und eines der erfolgreichsten Programme seiner Art in den Vereinigten Staaten. Es besteht seit mehr als acht Jahrzehnten und hat die Zusammenarbeit von Industrie, Bundesstaaten, Bundesregierung und Sportsmen geprägt.
Die Bedeutung lässt sich nicht allein in Dollar messen.
Das eigentliche Ergebnis ist ein dauerhaftes institutionelles System, in dem:
*die Industrie zur Finanzierung beiträgt,
*die Jägerschaft als Nutzergruppe eingebunden ist,
*die Bundesstaaten Wildtierprogramme durchführen,
*die Bundesregierung Mittel verteilt und überwacht,
*Wissenschaft und Management miteinander verbunden werden.
Was wäre ein deutsches Gegenstück?
Ein unmittelbares deutsches Gegenstück zum Pittman-Robertson Act gibt es nicht.
Das ist zunächst eine wichtige Feststellung.
Deutschland verfügt über ein völlig anderes jagdrechtliches und föderales System. Das [[Bundesjagdgesetz]] bildet den bundesrechtlichen Rahmen, während die Länder zahlreiche Bereiche des Jagdrechts konkret ausgestalten. Das Jagdrecht ist mit der Pflicht zur Hege verbunden; Ziel der Hege ist unter anderem die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
Die Finanzierung jagdbezogener Aufgaben erfolgt daher über mehrere unterschiedliche Instrumente.
Dazu gehören insbesondere:
*Jagdscheingebühren,
*teilweise Jagdabgaben,
*Jagdsteuern in den Ländern, in denen sie noch zulässig sind,
*allgemeine staatliche Haushaltsmittel,
*Förderprogramme für Naturschutz und Landschaftspflege,
*Eigenleistungen von Jagdausübungsberechtigten,
*Beiträge und Mittel von Jagdverbänden.
Ein geschlossenes bundesweites System nach amerikanischem Vorbild existiert jedoch nicht.
Die deutsche Jagdabgabe – ein erstaunlich naher Ansatz
Interessanterweise gibt es in Deutschland durchaus Instrumente, die dem Gedanken des Pittman-Robertson Act näherkommen, als es auf den ersten Blick scheint.
Ein gutes Beispiel ist Bayern.
Nach Art. 26 Bayerisches Jagdgesetz wird mit der Gebühr für den Jagdschein eine Jagdabgabe erhoben. Sie ist zur Förderung des Jagdwesens bestimmt.
Gefördert werden insbesondere:
*Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes,
*Forschung über Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten,
*Untersuchungen zur Verhütung von Wildschäden,
*das Berufsjägerwesen,
*Muster- und Lehrreviere,
*Information,
*Aus- und Fortbildung.
Die Höhe der Jagdabgabe beträgt beim Tages- und Einjahresjagdschein die Hälfte der jeweiligen Jagdscheingebühr; beim Dreijahresjagdschein wird entsprechend ein höherer Betrag erhoben.
Hier zeigt sich bereits ein wesentlicher Gedanke des amerikanischen Systems:
Die Jagd selbst erzeugt Einnahmen, die zumindest teilweise wieder in das Jagdwesen, in Wildlebensräume, Forschung und Ausbildung zurückfließen.
Ein Unterschied von grundsätzlicher Bedeutung
Trotz dieser Gemeinsamkeit ist die bayerische Jagdabgabe nicht mit Pittman-Robertson identisch.
Beim Pittman-Robertson Act wird eine Produktsteuer erhoben.
Der deutsche Ansatz knüpft dagegen an den Jagdschein an.
Das bedeutet:
In den USA kann beispielsweise auch ein Sportschütze, der keinen Jagdschein besitzt, über den Kauf einer steuerpflichtigen Waffe oder Munition zur Finanzierung des Wildlife Restoration Program beitragen.
In Deutschland wird die Jagdabgabe dagegen grundsätzlich an die Erteilung beziehungsweise Gültigkeit des Jagdscheins gekoppelt.
Das amerikanische System hat deshalb eine erheblich breitere Finanzierungsbasis innerhalb des Marktes für Jagd- und Schießsportprodukte.
Ein weiteres deutsches Instrument: die Jagdsteuer
Historisch existierte in Deutschland außerdem die Jagdsteuer.
Sie ist beziehungsweise war eine kommunale Aufwandsteuer, die an die Ausübung des Jagdrechts anknüpft. Ihre Erhebung ist in Deutschland inzwischen stark zurückgegangen und in zahlreichen Ländern gesetzlich ausgeschlossen. Nach aktuellen Übersichten ist sie nur noch in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zulässig; tatsächlich wird sie nur noch in einem Teil der entsprechenden Kreise erhoben.
Nordrhein-Westfalen hat die Jagdsteuer bereits zum 1. Januar 2013 vollständig abgeschafft.
Die Jagdsteuer ist deshalb gerade kein deutsches Pendant zum Pittman-Robertson Act.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Verwendung:
Eine allgemeine Steuer muss nicht automatisch wieder dem Wildtiermanagement oder dem Naturschutz zugutekommen.
Beim Pittman-Robertson-Modell ist die Verbindung zwischen Einnahmequelle und Verwendungszweck dagegen das zentrale Prinzip.
Der entscheidende deutsche Unterschied: Eigenleistung
Ein weiterer Unterschied liegt in der tatsächlichen Finanzierung der Wildbewirtschaftung.
Der deutsche Jagdausübungsberechtigte trägt bereits erhebliche Kosten selbst.
Dazu gehören beispielsweise:
*Pacht oder Eigenjagd,
*Jagdeinrichtungen,
*Wildschadensersatz beziehungsweise Wildschadensprävention,
*Fütterungs- und Hegemaßnahmen, soweit zulässig und erforderlich,
*Wildbretversorgung,
*Hunde- und Nachsucheneinsatz,
*Jagdschutz,
*Aus- und Fortbildung,
*Schießausbildung,
*Unfall- und Jagdhaftpflichtversicherung,
*Biotop- und Lebensraumpflege.
Diese Leistungen erscheinen in einer reinen Finanzierungsbetrachtung nicht als staatliche Naturschutzausgaben, obwohl sie in der Landschaft eine tatsächliche Wirkung entfalten können.
Das deutsche System enthält daher eine starke private beziehungsweise jagdpraktische Eigenleistung, während das amerikanische Modell stärker auf eine institutionalisierte finanzielle Rückführung von Verbrauchsteuern setzt.
Könnte Deutschland ein Pittman-Robertson-Modell übernehmen?
Die Frage ist aus jagdkultureller Sicht ausgesprochen interessant.
Ein deutsches Modell könnte beispielsweise eine Verbrauchsabgabe auf bestimmte Produkte des Jagd- und Schießsports vorsehen:
*Jagdmunition,
*Jagdwaffen,
*optische Jagdausrüstung,
*Büchsen- und Flintenmunition,
*Bogenjagdausrüstung, soweit jagdlich zugelassen,
*gegebenenfalls weitere eindeutig jagdbezogene Produkte.
Die daraus erzielten Einnahmen könnten in einen zweckgebundenen deutschen Wildtier- und Lebensraumfonds fließen.
Ein solcher Fonds könnte etwa finanzieren:
*Wildtierforschung,
*Lebensraumverbesserung,
*Biotopverbund,
*Wildtiermonitoring,
*Wildkrankheitenforschung,
*Wildunfallprävention,
*Artenschutz,
*Jagdgebrauchshundewesen,
*Nachsuchewesen,
*Jägerausbildung,
*Schießausbildung,
*Wildtiermanagement,
*Wiederansiedlungsprojekte,
*Wildtierkorridore,
*Forschung zu Mensch-Wildtier-Konflikten.
Damit würde aus einer Belastung der jagdlichen Wertschöpfung eine sichtbare Investition in die Wildtierlandschaft.
Die große politische Chance
Ein solches Modell hätte eine bemerkenswerte kommunikative Wirkung.
Die Jagd könnte gegenüber Politik und Öffentlichkeit nicht nur sagen:
„Wir erfüllen gesetzliche Aufgaben.“
Sie könnte zusätzlich sagen:
„Wir finanzieren einen Teil des Naturschutzes selbst.“
Das ist ein erheblicher Unterschied.
Gerade in einer Zeit, in der die gesellschaftliche Legitimation der Jagd immer wieder diskutiert wird, wäre eine nachvollziehbare finanzielle Beteiligung der Jägerschaft am Erhalt von Wildtieren und Lebensräumen ein starkes Argument.
Dabei sollte allerdings vermieden werden, die Jagd als alleinige Finanzierungsquelle des Naturschutzes darzustellen.
Der amerikanische Ansatz zeigt gerade etwas anderes: Die Jagd kann einen eigenen, verlässlich zweckgebundenen Finanzierungsstrom schaffen, ohne damit die allgemeine gesellschaftliche Verantwortung für Natur und Landschaft aufzugeben.
Was Deutschland vom amerikanischen Modell lernen könnte
Der vielleicht wichtigste Lehrsatz lautet nicht „Führt eine Waffensteuer ein“.
Viel interessanter ist die dahinterstehende institutionelle Idee.
1. Zweckbindung schafft Akzeptanz
Wer eine zusätzliche Abgabe bezahlt, sollte nachvollziehen können, wofür sie verwendet wird.
2. Nutzer werden zu Partnern
Jäger sollten nicht ausschließlich als Adressaten von Vorschriften betrachtet werden, sondern als Partner bei der Finanzierung und Umsetzung von Naturschutz.
3. Wissenschaft braucht dauerhafte Finanzierung
Wildtiermanagement kann nicht allein auf kurzfristigen politischen Programmen beruhen.
4. Geld muss in der Fläche ankommen
Entscheidend ist nicht die Höhe eines Fonds auf dem Papier, sondern die sichtbare Wirkung im Revier und Lebensraum.
5. Transparenz ist unverzichtbar
Ein modernes System müsste jährlich offenlegen, welche Einnahmen erzielt und welche Projekte daraus finanziert wurden.
6. Jäger sollten an der Mittelverwendung beteiligt sein
Ein deutscher Fonds sollte nicht ausschließlich von Ministerien verwaltet werden. Denkbar wäre ein pluralistisch besetztes Gremium aus Jagd, Forst, Landwirtschaft, Naturschutz, Wissenschaft und Verwaltung.
Ein möglicher „Deutscher Wildlife Restoration Fund“
Man könnte den Gedanken noch weiterführen.
Ein hypothetischer „Deutscher Wildtier- und Lebensraumfonds“ könnte nach amerikanischem Vorbild mehrere Grundprinzipien verbinden:
Finanzierung:
Zweckgebundene Einnahmen aus jagd- und schießsportbezogenen Produkten sowie gegebenenfalls Jagdscheingebühren.
Verteilung:
Bundesweite Mittelverteilung nach transparenten Kriterien.
Eigenbeteiligung:
Bei größeren Projekten verpflichtender finanzieller oder praktischer Eigenanteil der Länder beziehungsweise Projektträger.
Wissenschaft:
Förderung unabhängiger wildbiologischer Forschung.
Transparenz:
Jährlicher öffentlich zugänglicher Rechenschaftsbericht.
Praxisbezug:
Förderung konkreter Projekte in Revieren und Landschaften.
Gemeinwohl:
Die geförderten Maßnahmen müssen nicht nur der jagdbaren Fauna, sondern der biologischen Vielfalt und den Lebensräumen insgesamt zugutekommen.
Damit würde die Jagd nicht aus der Verantwortung des Naturschutzes herausgenommen, sondern sichtbarer in dessen Finanzierung integriert.
Warum ein solches Modell auch jagdkulturell interessant wäre
Jagd ist mehr als die Entnahme von Wild.
Sie besitzt eine kulturelle Tradition, die mit Landschaftspflege, Wildbiologie, Revierorganisation, Brauchtum, Wildbret, Hundewesen und der Beobachtung von Wildtieren verbunden ist.
Der Pittman-Robertson Act macht ausgerechnet diese Verbindung zwischen Nutzung und Erhaltung sichtbar.
Der Jäger ist dort nicht nur Konsument einer Ressource. Er wird über das Finanzierungssystem zugleich zum Mitfinanzierer ihrer Zukunft.
Das ist ein bemerkenswerter Gedanke – gerade für eine Jagdkultur, die ihre gesellschaftliche Legitimation nicht allein aus Tradition, sondern auch aus Verantwortung ableiten möchte.
Das amerikanische Modell ist kein Patentrezept
Bei aller Faszination darf der Pittman-Robertson Act nicht romantisiert werden.
Das amerikanische und das deutsche Jagdsystem unterscheiden sich fundamental.
Die Vereinigten Staaten besitzen ein stark föderal geprägtes Wildtiermanagement, andere Eigentumsverhältnisse an Flächen, andere Jagdtraditionen, andere Waffenmärkte und eine andere gesellschaftliche Bedeutung des Schießsports.
Eine direkte Übertragung wäre deshalb weder sinnvoll noch realistisch.
Interessant ist vielmehr das Prinzip.
Es lautet:
Aus der Nutzung einer natürlichen Ressource entsteht eine dauerhafte finanzielle Verantwortung für ihre Erhaltung.
Genau dieses Prinzip lässt sich auch auf deutsche Verhältnisse übertragen.
Fazit
Der Pittman-Robertson Act von 1937 war weit mehr als eine amerikanische Verbrauchsteuer auf Waffen und Munition.
Er war ein finanzpolitischer Wendepunkt der modernen Wildtierbewirtschaftung.
Ausgaben für Waffen und Munition wurden mit der Erhaltung von Wildtieren und deren Lebensräumen verbunden. Die Bundesstaaten erhielten eine dauerhafte Finanzierungsquelle, mussten aber zugleich eigene Verantwortung übernehmen. Wissenschaft, Verwaltung, Industrie und Jägerschaft wurden in ein gemeinsames System eingebunden.
Dass dieses Modell mehr als acht Jahrzehnte überdauert hat, ist bemerkenswert.
Für Deutschland liegt die Lehre weniger in der konkreten Steuerhöhe als in der Idee der zweckgebundenen Rückführung.
Deutschland kennt mit Jagdscheingebühren, in einzelnen Ländern mit Jagdabgaben und in manchen Regionen noch mit Jagdsteuern bereits einzelne Elemente einer solchen Finanzierung. Ein einheitliches, bundesweit organisiertes und transparentes System wie Pittman-Robertson existiert jedoch nicht.
Gerade deshalb lohnt der Blick über den Atlantik.
Vielleicht wäre die entscheidende Frage für die deutsche Jagdpolitik nicht:
„Wie viel kostet die Jagd den Staat?“
Sondern:
„Welchen Beitrag kann die Jagd dauerhaft selbst zur Finanzierung der Wildtiere, ihrer Lebensräume und damit des gemeinsamen Naturerbes leisten?“
Der Pittman-Robertson Act liefert darauf seit 1937 eine bemerkenswerte Antwort: Nutzung und Naturschutz müssen keine Gegensätze sein. Unter den richtigen institutionellen Bedingungen kann die Nutzung selbst zu einer dauerhaften Finanzierungsquelle für den Schutz werden.
== Literatur ==
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== Literatur und Quellen zum deutschen Vergleich ==
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*'''Schuck, Peter''': ''Bundesjagdgesetz. Kommentar.'' 3. Auflage, C. H. Beck, München 2019.
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*'''Mitzschke, Bernd; Schmid, Ernst''': ''Bundesjagdgesetz. Kommentar.'' Verlag.
*'''Forstner, Michael; et al.''': ''Jagdrecht in Bayern.'' Bayerischer Jagdverband bzw. einschlägige jagdrechtliche Fachliteratur.
*'''Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie''': ''Bayerisches Jagdgesetz.'' München.
*'''Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)'': insbesondere Art. 26 – ''Mittel und Gegenstand der Förderung''.
*'''Bundesjagdgesetz (BJagdG)'': insbesondere §§ 1 und 21 zur Ausübung und Bewirtschaftung des Jagdrechts.
*'''Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)'': Vorschriften über Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.
== Historische und jagdkulturelle Literatur ==
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*'''Theodore Roosevelt''': ''American Big-Game Hunting.'' Forest and Stream Publishing Company, New York 1893.
*'''Reiger, John F.''': ''American Sportsmen and the Origins of Conservation.'' University of Oklahoma Press, Norman 1986.
*'''Dunlap, Thomas R.''': ''The American West and the Conservation Movement.'' In: einschlägige historische Studien zur amerikanischen Naturschutzgeschichte.
*'''Worster, Donald''': ''Nature's Economy: A History of Ecological Ideas.'' Cambridge University Press, Cambridge 1977.
== Rechts- und Primärquellen ==
*'''Federal Aid in Wildlife Restoration Act of 1937''', Public Law 75-415, 75th Congress, 16 U.S.C. §§ 669–669k.
*'''Federal Aid in Wildlife Restoration Act''', aktuelle Fassung des United States Code.
*'''Pittman-Robertson Wildlife Restoration Program''', U.S. Fish and Wildlife Service.
*'''Wildlife and Sport Fish Restoration Program''', U.S. Fish and Wildlife Service.
*'''Dingell-Johnson Sport Fish Restoration Act of 1950''', Public Law 81-681.
*'''Federal Duck Stamp Act of 1934''', Public Law 73-124.
*'''Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)'', Art. 26.
*'''Bundesjagdgesetz (BJagdG)'', aktuelle Fassung.
*'''Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)'', aktuelle Fassung.