Von Prof. Dr. Harald G. Schweim
In Europa, noch spezieller aber in Deutschland, sind Jäger, die ihrer Passion nachgehen, vielfach Rechtfertigungsdruck und Anfeindungen ausgesetzt. Das trifft besonders auf die „Trophäenjäger“ (d.h. Jäger, die nicht (nur) auf das Wildpret sondern auch auf die Trophäen aus sind (verächtlichgeme int „Knochenkult“ genannt) zu. Hierbei möchte ich mich hier nicht mit den Jäger, die im Ausland auf Trophäenjagd gehen, sondern mit den Jägern, die im Inland jagen, befassen. Auch in der Jägerschaft wird von einigen der „Trophäenkult“ streng abgelehnt.
Dabei müssen sich m.E. Jäger nicht für das Sammeln von Trophäen als Erinnerungsstücke an die Jagd schämen, Erinnerungen an bedeutende Ereignisse begleiten uns Menschen nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand (fast) von der Steinzeit an. Das Wort Trophäe im Zusammenhang mit dem Waidwerk ist erst seit dem Ende des 19. Jahrhunderts bekannt. In der Jagdliteratur findet man diesen Begriff erstmals 1878 in der Monographie „Edelwild 1 *“ von Raoul von Dombrowski. Er meinte, dass der Edelhirsch schon in den Werken der Klassiker „die edelste Trophäe des Waidwerks bildete“.
Als eigentliche Jagdtrophäe im heutigen Sinne – also als dauerhaft ausgestelltes Zeichen des Jagderfolgs – setzte sich aber das Geweih des Hirsches bereits seit dem Mittelalter klar durch. Es eignete sich besser zur Präsentation und galt als Ausdruck von Alter, Stärke und Qualität des Wildes. Tatsächlich gab es in Teilen des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Jagdbrauchtums eine besondere Wertschätzung bestimmter Körperteile des erlegten Hirsches, darunter auch Läufe. Das Geweih war jedoch schon sehr früh die wichtigste und dauerhafteste Trophäe. Die höfische Jagd, insbesondere im 17. und 18. Jahrhundert, war ein zentrales Vergnügen der Mächtigen und ein Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Stellung. Sie basierte auf den mittelalterlichen Feudalrechten und war ein Privileg des Adels und der Fürsten. Diese Jagden wurden oft mit großem Pomp und Prunk zelebriert und waren Teil der höfischen Festkultur Bei ihr wurden verschiedene Teile des Hirsches nach festen Regeln verteilt. Besonders begehrt waren die sogenannten „Ehrenstücke“ des Wildes, die ranghohen Jagdteilnehmern oder dem Jagdherrn zustanden. Dazu konnten je nach Region und Zeit auch rechte Vorderlauf gehören. Besondere kultische oder allgemein verbindliche
Trophäenrechte daran sind jedoch nicht deutschlandweit belegt. Daher ist die Aussage „früher war der rechte Vorderlauf die Trophäe“ zu stark vereinfacht. Eher trifft zu: Der rechte Vorderlauf konnte regional ein wichtiges Ehrenstück sein, während das Geweih schon seit Jahrhunderten die klassische Hirsch-Trophäe war. In seinem umfangreichen Tagebuch bezeichnete Erzherzog Franz Ferdinand Carl Ludwig Joseph Maria von Österreich-Este einen Tiger, den er 1893 in Indien erlegte, als Trophäe. Fritz Skowronnek 2 * stellte in seinem Buch „Die Jagd“ von 1901 fest, dass „Geweihe und Gehörne als ehrenvolle Jagdtrophäen das Jägerheim schmücken“. Hier wurde der Begriff erstmals nach unserem heutigen Verständnis verwendet. Es ist einer der immer wieder erhobenen Vorurteile: Jäger würden nur dem „Trophäenkult“ huldigen und nur in diesem Sinne auch die Jagd ausüben. Doch auch wenn heute noch so manche Forsthäuser und Schlösser mit Geweihen und Gehörnen oder anderen Beutestücken traditionell geschmückt sind, so ist der Zugang zur Jagd heute längst ein vielschichtiger.
Der „Trophäenkult“ ist ein Schlagwort, das auf die moderne Jagd so nicht zutrifft. Auch wenn die Trophäe für den einzelnen Jäger immer noch oft eine Erinnerung an ein vielleicht unvergessliches Jagderlebnis bedeutet: Jagdtrophäen haben heute auch eine jagdbiologische Funktion. Vor allem geben sie Aufschlüsse über den Aufbau, die Gesundheit und die Ernährungssituation von Wildbeständen. „Trophäenschauen“ geben u.a. Auskunft über die Situation dieser Wildarten in ihrem Lebensraum. Allerdings ist Bayern das einzige Bundesland, in dem die Trophäenschau flächendeckend verpflichtend gesetzlich geregelt ist.
Um erwünschte Trophäen zu erhalten, erfolgen Abschüsse von Rothirschen nach einer „Zuchtwahl“. Um „schlecht“ veranlagte Tiere von der Reproduktion auszuschließen, werden bevorzugt auch heute noch junge und schwache Hirsche erlegt, welche „unterlauscherhoch auf haben“ (Geweih kürzer als Ohren), während junge Hirsche mit gut ausgeprägtem Geweih geschont werden: sie werden erst zum Höhepunkt ihrer Geweihbildung geerntet und könnten in der Zwischenzeit ihre Gene in die Population einbringen. Sinngemäß gilt diese früher als „Aufartung“ bezeichnete Methode seit dem Reichsjagdgesetz von 1934 auch heute noch. Zumindest bei Rehwild hat diese Zuchtwahl heute sehr viel weniger Bedeutung. In den meisten Landesjagdgesetzen der deutschen Bundesländer gibt eslediglich noch zwei Unterscheidungsklassen: nach Alter einjährige sowie zweijährig und ältere Böcke.
Inzwischen gibt es in einigen Bundesländern auch Erweiterungen der Jagdzeiten, die auf die Trophäenentwicklung keine Rücksicht nehmen. Beim Rothirsch ist in Deutschland der Abschuss von Kronenhirschen (das Ende des Geweihs weist mindestens drei Spitzen auf) erst ab dem Erntealter von zehn Jahren erlaubt. Der Rehwildabschuss unterliegt heute keiner gesetzlichen Vorgabe zur Form der Trophäe mehr. Die „Trophäen“ ist Teil der Jagd und dient der Erinnerung an die Geschichte der Erlegung. Negativ wird es dann, wenn die Jagd rein auf Trophäenträger ausgerichtet ist. Dass dies in Deutschland nicht so ist, lässt sich eindrucksvoll mit Zahlen belegen: Nicht einmal ein 20% der Abschüsse findet bei den Trophäenträgern statt! Denn in Deutschland gibt es die „Abschusspläne 3 *, die sich am Schalenwildeinfluss im Wald orientiert und die Aufteilung der zu erlegenden Tiere vorgibt: Kahlwild: Alttiere, Schmaltiere, Wild- und Hirschkälber; Hirsche: Abschusshirsche (Klassen IV, III und II) sowie Erntehirsche Klasse I. Vorrangiges Ziel ist die tierschutzgerechte Erlegung einer ausreichenden Zahl von Alttieren, um den Bestand nicht weiter anwachsen zu lassen bzw. abzusenken. Die Zielvorgabe für den Anteil der Alttiere am weiblichen Abschuss ist hierbei die Vorgabe des Landes NRW in Höhe von 45%. Die Trophäe ist auch ein Kulturgut. Viele Trophäen werden auch für Naturkundemuseen oder Schulungszwecke präpariert. Bei begehrten Trophäen übersteigt der Preis für die Trophäe häufig den Wert des Wildbrets. Die Statistik zeigt jedenfalls eindrucksvoll, dass das alte Vorurteil der reinen Trophäenjagd in Deutschland längst nicht mehr stimmt. Bei der adeligen und höfischen Jagd standen nur starke Hirsche mit beeindruckendem Geweih besonders im Mittelpunkt, weil sie Prestige und jagdlichen Erfolg symbolisierten. Solche Stücke wurden gerne als Trophäen präsentiert und in Jagdschlössern ausgestellt. Die Jagd ist heute auch soziologisch anders. Jeder, der die erforderlichen Qualifikationen (Jägerprüfung) nachweist, kann Jäger werden. Und da zählt vor allem eines: Der Natur den nötigen Respekt entgegenzubringen. Dazu muss er /sie dann noch eine Jagdgelegenheit finden.
1. *Das Edelwild (1878) : Von Dombrowski, Raoul Das Buch ""Das Edelwild"" wurde 1878 von Raoul von Dombrowski veröffentlicht. Es handelt sich um eine Erzählung, die in der Welt der Jagd spielt. Der Protagonist ist ein Jäger, der auf ein majestätisches Edelwild trifft. Die Geschichte dreht sich um die Jagd nach diesem Tier und die Herausforderungen, die der Jäger dabei bewältigen muss. Dabei werden auch Themen wie Naturverbundenheit und die Beziehung zwischen Mensch und Tier behandelt. Das Buch – ein Faksimile des alten Originals - ist ein Klassiker der Jagdliteratur und wird bis heute von Jägern und Naturfreunden gelesen.
2. Die Jagd - Fritz Skowronnek - Google Books Der passionierte Jäger bietet im vorliegenden Band einen Überblick über das Thema Jagd. Nach einer kurzen historischen Einführung geht er auf verschiedene Techniken und Jagdmethoden ein, so bspw. Methoden der Treib- und Wasserjagd, der Wolfs- und Dachsjagd u. a. Skowronnek schließt zum Ende noch ein Kapitel zur Jagdsprache und zum Jägerlatein an. Illustriert mit 178 Abbildungen. Nachdruck der Originalausgabe aus dem Jahr 1901.
3. Abschussrichtlinie eines Rotwildringes, Beispiel aus NRW