Von Volker Seifert

Seit einigen Jahren geistern Nachtsichtoptiken durch die Köpfe der Jägerschaft – oder zumindest – einem Teil der Jägerschaft.

Und spätestens seit ihrer Legalisierung in Folge der „Bekämpfung“ der Afrikanischen Schweinepest finden sie vermehrt Einzug in die Schränke der Schützen.

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(Bild: Adriaen Brouwer, um 1630)

Dennoch beschleicht den ewig gestrigen Waidmännern im Lodenmantel bei der neuen Technik ein Unbehagen. Galt es doch als waidmännisch dem Nachtjagdverbot Folge zu leisten und nur in den hellen Mondnächten im Winterhalbjahr auf Schwarzwild und Fuchs zu Waidwerken. Diese Selbstbegrenzung ist nun nicht mehr nötig, die Technik erlaubt es, dem Schwarzwild jede Nacht seine Ruhe zu rauben. Und wenn man nun schon mal sitzt und ein passendes Stück Reh- oder Rotwild die Wege des Schützen kreuzt, kann man auch hier den Finger krumm machen um den Abschuss zu erfüllen. Sicherlich hängen noch einige althergebrachte Landesjagdgesetze an der Einhaltung des Nachtjagdverbotes, aber es ist nur eine Frage der Zeit und dieses wird der „normativen Kraft des Faktischen“ in einem modernen Wildtiermanagementgesetzt angepasst.

Scheinbar ist der Gedanke, dem Wild wenigstens nächtens Ruhe zu gewähren eine überkommene Vorstellung. Und selbst wenn man die Nachtsichtoptiken tatsächlich nur zum Ansprechen und Beobachten verwendet, so bringt auch dies Unruhe ins Revier.