Die Bejagung von Alttieren auf Drückjagden ist ein komplexes und sensibles Thema. Es gibt eine Reihe von Gründen, die deutlich gegen den Abschuss von Alttieren unter diesen Bedingungen sprechen.
1. Muttertierschutz
Auf Drückstöberjagden ist nicht sicherzustellen, dass ein Alttier tatsächlich ohne Kalb ist. Hunde trennen häufig Kälber und Alttiere. Ein Abschuss birgt daher stets das Risiko, ein führendes Tier zu erlegen – ein klarer Verstoß gegen den Muttertierschutz und tierschutzrechtliche Grundsätze.
2. Jagdethische Verantwortung
Sowohl Schützen als auch Jagdleiter handeln im Zweifel auf rechtlich und moralisch unsicherem Boden. Der Abschuss vermeintlich einzelner Alttiere kann rechtlich als tierschutzwidrig bewertet werden. Daher sollte aus Verantwortung auf die Freigabe verzichtet werden.
3. Streckenanteile sind kein Argument
Das Ziel, bestimmte Abschusszahlen zu erreichen, rechtfertigt keinen Verstoß gegen jagdethische Grundsätze. Alttiere sollten im Rahmen der Einzeljagd und nicht auf Drückjagden bejagt werden.
4. Zuwachsträger richtig verstehen
Beim Rotwild sind nicht die alten Alttiere, sondern die jungen weiblichen Stücke (Schmaltiere, weibliche Kälber) die eigentlichen „Zuwachsträger“. Ein früher Eingriff in den weiblichen Nachwuchs verhindert mehr Zuwachs als der Abschuss eines alten Alttiers.
➡ Fazit:
Auf Drückstöberjagden sollte grundsätzlich auf die Erlegung von Alttieren verzichtet werden. Muttertierschutz, jagdethische Verantwortung und populationsbiologische Erkenntnisse sprechen eindeutig dagegen.