Von Dr. Georg Urban

Der Herbst bildet den Höhepunkt unserer jagdlichen Aktivitäten. Fast alles Wild ist "schonzeitfrei", fast alle Jäger nehmen sich "arbeitsfrei". Symbolisch dafür steht das schöne Jägerlied von Hermann Löns "Ich bin ein freier "Wildbretschütz"

Und dennoch müssen wir darüber nachdenken, was diese Freiheit real eingrenzt:

Wir sind nicht nur von einem Wald von Fichten umgeben sondern auch von einem Wald von Pflichten; sowohl von Verboten (Du darfst nicht...) als auch von Geboten (Du sollst...).. Diese sind enthalten in den engen Jagd- und Waffengesetzen und in den Ethikregeln der "Weidgerechtigkeit". Dies sind ein "unbestimmter Rechtsbegriff", der uns "gewisse" Entscheidungsspielräume zugestattet. Wir müssen sie vor unserem Gewissen verantworten.. Laut Martin Luther hat das Gewissen für jeden Menschen einen hohen Stellenwert für die Beurteilung seines gerechten Handelns. Hier ist also ein Schlupfloch für freiheitliches Handeln.

Nehmen wir das Beispiel "Einhaltung des Tierschutzes". Wer kann das schon: vor einer eilig zu treffenden Chancennutzung noch eine Richtigkeitsprüfung für den Schuss vorzunehmen? Ein freier, also selbstbestimmter Jäger ist oft ein erfolgreicherer Jäger als einer, der sorgfältig prüft:

- Schmalreh oder Ricke?

- Reicht das Büchsenlicht noch?.

- Ist die Entfernung und das "Draufhaltemaß" der Waffe, der Optik und der Munition angemessen?

10 Sekunden Durchatmen zugunsten der Richtigkeitsprüfung - entgegen der instinktiven Begierde nach dem Jagderfolg.

Des Jägers Ehrenschild ist also nicht der freie Wildbretschütz. Der Jäger ist nur begrenzt frei durch Gesetz, Weidgerechtigkeit - und obendrein in der Abwägung von Artenerhalt und Schadensbegrenzung, -  einem spannenden anderen Thema.