Forum lebendige Jagdkultur e. V.

eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Mainz unter VR 3123 am 6. September 1996
Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beziffert 60,00 €/Jahr entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.4.2002 (Jagdschloss Niederwald, Rüdesheim)
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 V o r b e m e r k u n g
Einem Aufruf des Mainzer Neurochirurgen Dr. Dr. h.c. Dieter Voth (Autorenpseudonym: Dieter Cord Voigt von Velthaim) folgend waren im April 1993 in Stromberg bei Bingen/Rhein Kunstschaffende aus verschiedenen Bereichen jagdthematischer Kunst versammelt. Der Initiator beabsichtigte mit der Versammlung, ein kommunikatives Netzwerk zwischen den im Lande verstreut tätigen Autoren und anderen Künstlern aufzubauen, die bis dahin miteinander fast keine Verbindung pflegten. Vor allem lag Prof. Voth die Pflege der jagdlichen Belletristik am Herzen.
Aus dieser Keimzelle entstand anlässlich des Jahrestreffens 1995 in Bacharach/Rhein der kollektiv geförderte Gedanke zur Gründung einer Organisation: Die Jagdbuchautoren Gert G. von Harling und Dr. G. Kühnle verfassten eine Gründungsresolution. Prof. Voth beauftrage Dr. Kühnle mit der Namensgebung für den Verein. Der frühere DJV-Justitiar, Dr. Hermann Prützel, übernahm die Ausarbeitung einer Satzung mit dem Ziel, einem gemeinnützigen jagdkulturellen Verein eine Verfassung zu geben, die der Gründungsidee entsprach. Alles was in dieser Welt jemals von bleibendem Erfolg gewesen ist war das Kind einer Idee. Im Detail substantiell wurde die Verfassung des Vereins von Prof. Voth, Dr. Hubert Suter und Dr. G. Kühnle auf der Grundlage eines liberalen, idealistischen, aufgeklärten Weltbildes erarbeitet (§ 4) und auf dem Fundament des bewährten, an unserer Leitkultur orientierten Jägerethos (§ 3) errichtet.

Dr. Günter R. Kühnle

 

in der Fassung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom
22. April 2005 in Weimar bzw. in der Neufassung des § 9 gemäß dem Beschluß der außerordentlichen Versammlung der Mitglieder am
23. Juni 2006 in Bodenheim bei Mainz sowie der Änderung des § 8 entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17. Mai 2009 in Walsrode. Die Ergänzungen und Veränderungen sind im Vereinsregister des Amtsgerichtes Mainz VR 3123 vermerkt bzw. eingetragen.

 § 1

Der Verein führt den Namen "Forum lebendige Jagdkultur" e. V. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes 55116 Mainz einzutragen.

 § 2

Sitz des Vereins ist 55116 Mainz.

§ 3

Zweck des Vereins ist

- die Pflege, Förderung und Entwicklung schöpferischer Beiträge der Jagdkultur, vor allem der deutschsprachigen Jagdliteratur, insbesondere der Belletristik, der Kinder- und Jugendliteratur, der Jagd-, Wildtier- und Landschaftsmalerei, der künstlerischen Buchillustration und der Musik, soweit sie Beziehungen zur Jagd haben, ferner der Jagdgeschichte und der Ethik und Philosophie des Jagens.
- Erarbeitung von Grundlagen und Stellungnahmen bei allen Problemkreisen, die die Jagdkultur und ihre Darstellung auch im politischen und gesellschaftlichen Raum betreffen.

- jährliche Zusammenkünfte zum Gedankenaustausch, zu Autorenlesungen, Ausstellungen, Konzerten und anderen künstlerischen Darbietungen.

 § 4

Die Arbeit des Vereins soll bestimmt werden von den Grundsätzen der geistigen Freiheit, der Liberalität, der Unabhängigkeit von Dritten, einer strengen Individualität bei Offenheit nach allen Seiten und einer Stil-, Meinungs- und Weltbildpluralität.

§ 5

Der Verein ist gemeinnützig tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die inneren Angelegenheiten des Vereins regelt eine Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen, geändert bzw. aufgehoben werden kann.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 6

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person sein, somit auch Institutionen, Organisationen, Verbände und andere Korporationen, soweit sie den Zweck und die Ziele des Vereins unterstützen wollen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag mit der Benennung von zwei ordentlichen Mitgliedern als Bürgen entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

Eine Wiederaufnahme ausgeschlossener Mitglieder ist nicht möglich. Ausgeschiedene Mitglieder (z. B. durch Austritt) können frühestens nach 5 Jahren nach wirksamer Beendigung einer früheren Mitgliedschaft wieder aufgenommen werden. Über einen Wiederaufnahmeantrag, für den die in Absatz 1 näher angegebenen Bedingungen homolog gelten, entscheidet die zeitlich auf den Wiederaufnahmeantrag folgende Mitgliederversammlung durch einstimmigen Beschluss, andernfalls der Antrag endgültig abgelehnt ist.

Folgende Formen der Mitgliedschaft sind möglich:

- ordentliche Mitglieder, die selbst als Autoren, bildende Künstler und Musiker hervorgetreten sind,
- Fördermitglieder, die bedingt durch ihr Interesse an der Jagdkultur die Ziele des Vereins unterstützen wollen,
- Ehrenmitglieder. Verdiente ordentliche und außerordentliche Mitglieder kann der Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernennen.

Die Mitgliedschaft endet durch
a) Austritt,
b) Ausschluss, über den der Vorstand mit 2/3 Mehrheit entscheidet. Gegen diese Entscheidung kann binnen eines Monats Einspruch eingelegt werden, über diesen Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit,
c) durch Tod.

§ 7

Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung befreit.

§ 8

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen: Die Einberufungsfrist beträgt 1 Monat. Mitgliederversammlungen sind darüber hinaus einzuberufen, wenn der zehnte Teil der Mitglieder dieses schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.
Die Mitgliederversammlung wählt für jeweils vier Jahre zwei Rechnungsprüfer, die der jährlichen Mitgliederversammlung über das Kassenwesen des Vereins zu berichten haben.

Beschlüsse werden entweder einstimmig oder mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Stimmen gefasst. Das Einstimmigkeitsprinzip gilt für alle wichtigen Fälle. Insbesondere bei Satzungsänderung, bei Entscheidungen über Aufnahme oder Ausschluss eines Mitgliedes (§6 in Teil „Formen der Mitgliedschaft“
zu b der Satzung gilt mit dieser Änderung analog). Im übrigen gilt das Prinzip einfacher Stimmenmehrheit für gültige Beschlüsse. In der Mitgliederversammlung können anwesende Mitglieder bis zu zwei abwesende Mitglieder vertreten, für diese Anträge stellen und abstimmen. Ein Vertretungsmandat darf keine Bestimmungen enthalten. Es muss uneingeschränkt erteilt sein und dem Versammlungsleiter schriftlich vorliegen. Alle Beschlüsse sind von dem Schriftführer als Ergebnisprotokoll zu verzeichnen. Der die Beschlüsse betreffende jeweilige Teil des Protokolls ist von dem Schriftführer unmittelbar in der Versammlung den Mitgliedern vorzutragen.

§ 9

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Ein Stellvertreter ist Schriftführer, der andere ist Schatzmeister. Im Innenverhältnis vertritt der Vorsitzende den Verein. Er kann Vertretungsbefugnisse insoweit delegieren. Einzelheiten sind nach § 5 Abs. 2 der Satzung geregelt.
Die Mitgliederversammlung bestellt den Vorstand für jeweils vier Jahre. Wird vor Ablauf der laufenden Wahlperiode ein neuer Vorstand nicht gewählt, so bleibt der bisherige Vorstand bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt. Längstens für ein Jahr.

§ 10

Die Auflösung des Vereins oder die Änderung des Zweckes können nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit Mehrheit beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen an die Verwertungsgesellschaft WORT, München.
Sollte bei Auflösung des Vereins die VG Wort, München, nicht als gemeinnützig anerkannt sein, so dürfen Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Protokoll der Gründung des
Forums lebendiger Jagdkultur e.V.

Beratung am 21.04.1996 im Jagdschloß Hubertusstock/Schorfheide
Beginn: 09,00 Uhr; Ende: 10,15 Uhr

Wahlleitung: Dr. Hubert Suter und Erich Hobusch
Tellnehmerzahl 20 Personen lt. Anwesenheitsliste
Frau Lippert war durch Herrn Kühnle vertreten. An der Abstimmung zur Gründung des Vereins "Forum lebendige Jagdkultur" nahmen insgesamt 19 Personen teil.

Punkt 1: Gründung des Vereins

Nach Verlesung der Endfassung der Statuten fand die Gründungsveranstaltung statt.
Mit19-Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme; keiner Stimmenthaltung wurde der Verein einstimmig gegründet.

Punkt 2: Wahl des Vorstandes

Für die Wahl des Vorstandes und seiner zwei Stellvertreter
unterbreitet Dr. Renda den Vorschlag:
Vorsitzender Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Voth
1. Stellvertretender Vorsitzende Günter R. Kühnle
2. Stel1vertretender Vorsitzende Gert G. von Harling
Ein Gegenvorschlag wurde nicht eingebracht.
Die Abstimmung ergab einstimmige Zustimmung. (l6-Ja-Stimmen)
bei Stimmenthaltung der drei Kandidaten.

Ein weiterer Vorsch1ag für
Schriftführer Dr. Hubert Suter
Schatzmeister Erich Hobusch
wurde, ebenfalls ohne Gegenstimmen, angenommen
(17-Ja-Stimmen), bei Stimmenthaltung der Kandidaten.

Zu Rechnungsprüfern wurde von Prof. Dr. Dr. Voth vorgeschlagen:
Rechnungsprüfer Walter Krause
Rechnungsprüfer Dr. Ernst Georg Renda

Ohne einen anderen Gegenvorschlag erfolgte auch hier eine einstimmige Annahme, bei Stimmenthaltung der Kandidaten, (17-Ja-Stimmen).

Alle Kandidaten haben ihrer Wahl zugestimmt.

 Punkt 3: Mitgliedsbeiträge

Als Jahresbeitrag wurde von der Mitgliederversammlung ein Jahresbeitrag von mindestens

DM 100,- (Einhundert DM)
festgesetzt.

Der Jahresbeitrag ist bis zum 01.04. (mit Beginn des Jagdjahres) fällig und auf ein zu errichtendes Konto des Vereins zu überweisen.

 

Hubertusstock am 21.04.1996

(Dr. Hubert Suter) (Erich Hobusch)